Von wegen erwachsen: Gericht verlangt “Erziehungsmaßnahmen” bei erwachsener Tochter
Böses Mädchen! Nein, nicht meine Kleine, die ist ja auch erst 16. Aber die erwachsene Tochter eines Vaters, der sich vor dem Landgericht Düsseldorf zu verantworten hatte und verurteilt wurde. Eine strafbare Handlung kann ihm zwar nicht nachgewiesen werden, aber offenbar hat seine Tochter das Album eines Rappers über die Tauschbörse “Edonkey” zum Download angeboten. Seine erwachsene (!) Tochter. Trotz Volljährigkeit der jungen Frau mit dem verirrten Musikgeschmack hatte das Gericht “Sicherungs- und/oder Erziehungsmaßnahmen” erwartet, die der Vater zu verhängen versäumt hatte.
Erziehungsmaßnahmen bei einer volljährigen Tochter? Nun ja, ohne ausdrückliche Zustimmung Ihrer volljährigen Kinder dürfen deren Lehrer Ihnen am Elternsprechtag nicht einmal verraten, ob die Versetzung gefährdet ist. Auch der fehlgeleitete Musikgeschmack dürfte dem Vater nicht anzulasten sein, den bringt die Pubertät nun einmal mit sich – wobei ich persönlich es bei meinen Großen zumindest durchsetzen konnte, den Krawall während meiner regulären Arbeitszeit auf Zimmerlautstärke zu belassen. Aber um Geschmack geht es in dem Urteil ja auch nicht – sondern um “Erziehungs- und Sicherungsmaßnahmen”. Den ganzen Beitrag lesen
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